Elternmitarbeit

„Elternmitarbeit in der Schule hat viele Facetten, einerseits die Mithilfe bei Klassen- und Schulfesten, in Cafeterien, Mensen und Schulbibliotheken, andererseits die institutionelle, gesetzlich festgelegte Elternmitwirkung. Die Eltern können und müssen bei wichtigen Entscheidungen mitwirken, sie haben die Chance, die Schule gemeinsam mit Schülern und Lehrern in den verschiedenen Schulgremien zu gestalten. Diese Chance sollten Sie nutzen.“

Auszug aus dem „Leitfaden zur Elternarbeit in Niedersachsen“
(Quelle: 
www.ler-nds.de/_downloads/2015_leitfaden_elternarbeit.pdf)

Elternmitwirkung an der
Sünte-Marien-Schule:

Klassenelternschaft
Die erste Ebene der Elternmitarbeit in der Schule ist die Klassenelternschaft. Am ersten Elternabend im Schuljahr (innerhalb der ersten vier Wochen) werden ab Klasse 1 für jeweils zwei Schuljahre Klassenelternvertreter (Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) gewählt. Außerdem werden Vertreter und Stellvertreter für die
Klassenkonferenz gewählt.

Schulelternrat
Als Vorsitzender der Klassenelternschaft sind Sie per Gesetz Mitglied des Schulelternrates. Der Schulelternrat (SER) setzt sich also aus allen Klassenelternvertretern an der Schule zusammen. Der Schulelternrat konstituiert sich alle zwei Jahre neu, dies hat innerhalb zweier Monate nach Ende der Sommerferien stattzufinden. Innerhalb des SER wird ein Vorsitzender/ eine Vorsitzende gewählt.

Konferenzen
In den Konferenzen (§§ 34 ff NSchG) wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Konferenzen finden in der unterrichtsfreien Zeit statt und sind in der Regel so anzuberaumen, dass auch berufstätige Vertreter der Erziehungsberechtigten daran teilnehmen können (§ 38 NSchG).
In der Gesamtkonferenz werden für die ganze Schule geltende allgemeine Ordnungen, Bestimmungen und Grundsätze behandelt. Um ausschließlich fachspezifische Belange kümmern sich die Fachkonferenzen. Alle Angelegenheiten, die die Klasse oder einzelne Schüler betreffen, werden von der Klassenkonferenz entschieden. Die Konferenzen tagen nach Bedarf, auch für die Gesamtkonferenz ist keine Bestimmung mehr vorgegeben. Fachkonferenzen sollten wenigstens einmal pro Schulhalbjahr einberufen werden.

Schulvorstand
Der Schulvorstand setzt sich aus 50% Lehrkräften und 50% zusammen. Sie entscheiden über Inhalte und Ausgestaltung der schulischen Arbeit mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung. Den Vorsitz im Schulvorstand führt immer die Schulleiterin oder der Schulleiter, im Verhinderungsfall der stellvertretende Schulleiter oder die stellvertretende Schulleiterin.

Quelle: www.ler-nds.de/_downloads/2015_leitfaden_elternarbeit.pdf

Wichtiges/ Interessantes:

Flyer: Schule in Niedersachsen – knapp und klar

Ein Ratgeber zur Einschulung für Eltern und Kinder: Mein Schultag  Ratgeber

Übergang weiterführende Schule