Corona

Sehr geehrte Eltern,

das niedersächsische Kultusministerium hat weitere organisatorische Regelungen erlassen, über die ich Sie im Folgenden informieren möchte:

Da aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie durch Quarantänemaßnahmen oder krankheitsbedingte Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern, aber auch von Lehrkräften, in unterschiedlichem Umfang Unterricht im Distanzlernen stattfinden wird, gelten in diesem zweiten Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 für die allgemein bildenden Schulen der Schuljahrgänge 1 bis 10 die folgenden Regelungen:

  • Können Schülerinnen und Schüler aus oben genannten Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, so besteht auch beim Distanzlernen Schulpflicht und somit die Verpflichtung, die ihnen gestellten Aufgaben in der angegebenen Zeit zu bearbeiten (z.B. in Form von Wochenplänen).
  • In allen Fächern und Schuljahrgängen (1 bis 10), in denen im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 schriftliche Arbeiten vorgesehen sind, wird nur eine schriftliche Arbeit geschrieben.

Außerdem möchte ich die Gelegenheit nutzen noch zwei weitere Hinweise zu ergänzen:

Absonderung/ Quarantäne:

Grundsätzlich gilt: Jede positiv getestete Person, jede Verdachtsperson (mit positivem Selbsttest), jede COVID-19 krankheitsverdächtige Person (mit entsprechenden Symptomen) sowie jede enge Kontaktperson hat sich unabhängig von einer behördlichen Anordnung unverzüglich abzusondern. Ausnahmen gelten hier nur für symptomfreie Kontaktpersonen, die geboostert/ frisch geimpft/ frisch genesen / geimpft+genesen sind. Eine Zusammenfassung finden Sie unten.
Für die Schule gilt: Schülerinnen und Schüler, die NUR aufgrund eines Kontakts in der Schule Kontaktperson sind und keine Krankheitssymptome zeigen, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Sie müssen sich an den 5 folgenden Tagen nach dem letzten Kontakt testen und dürfen -solange sie ein negatives Testergebnis haben- weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.
Hatte eine Schülerin/ ein Schüler im privaten Rahmen engen Kontakt zu einer infizierten Person (z.B. zu einem Familienmitglied), so gilt die Quarantänepflicht auch für die Schülerin/ den Schüler. Besteht eine Quarantänepflicht, so teilen Sie uns bitte zeitnah Beginn und Ende der Absonderung mit.

Mailadressen:

Verwenden Sie für die Kontaktaufnahme per Mail doch bitte die IServ-Mailadressen Ihrer Kinder. In der letzten Zeit erreichten uns vermehrt auch Nachrichten von privaten Mailadressen (z.T. mit nicht mehr aktuellen Hausnamen der Mutter/ des Vaters), bei denen eine Zuordnung zu dem jeweiligen Kind nicht immer gleich ersichtlich ist. Bei der Nutzung der IServ-Adressen ist die Nachricht eindeutig und schnell zuzuordnen.

Wir danken Ihnen für die gute Kooperation und wünschen Ihnen allen von Herzen, dass Sie und Ihre Familien gesund bleiben.

Anja Heinze
Konrektorin Sünte-Marien-Schule Wietmarschen

Stand: 29.03.2022

Ergänzung:

Exit-Plan