SCHUL-ABC
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
(Stand: August 2024)
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
dieses Schul-ABC soll für Sie eine kleine Orientierungshilfe sein, damit Ihr Kind und Sie sich an unserer Schule möglichst scnell zurecht finden und wohl fühlen können. Es werden häufig gestellte Fragen beantwortet, ebenso finden Sie Informationen zum Schulleben an der Sünte-Marien-Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Das Kollegium der Sünte-Marien-Schule
ActivBoards:
Seit dem Schuljahr 2018/19 sind alle Klassen mit sogenannten „ActivBoards“ ausgestattet. Ein ActivBoard ist eine interaktive Tafel und stellt eine Ergänzung zu anderen didaktischen Materialien dar. Dieses Medium schult neben dem hohen Aufforderungscharakter die Medienkompetenz der Grundschüler. Die Programme sind mit allem ausgestattet, was Lehrer und Schüler im Schulalltag benötigen: auf dem Board lässt sich schreiben, rechnen, malen wie auf einer Kreidetafel, allerdings mit dem Vorteil zu speichern, weiter zu bearbeiten oder zu löschen. Und das für Lehrer auch von zu Hause aus. Dadurch werden Geräte, wie Overhead-Projektor, CD- und DVD-Player überflüssig.
Ansteckende Krankheiten:
Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes wie z.B. Cholera, Diphtherie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken erkranken oder auch Läuse (siehe Kopfläuse) bekommen, benötigen wir sofort Ihre Information, um ggfs. vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können.
Ausleihverfahren Schulbücher:
Die Erziehungsberechtigten haben gemäß Niedersächsischem Schulgesetz die Schülerinnen und Schüler zweckentsprechend für den Unterricht auszustatten, also insbesondere die Lernmittel zu beschaffen. Bei dieser Verpflichtung können sie die Unterstützung der Schulen nach folgenden Grundsätzen in Anspruch nehmen:
Alle öffentlichen Schulen bieten an, Lernmittel gegen Entgelt auszuleihen.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie die Lernmittel ausleihen oder kaufen wollen für jedes Schuljahr neu. Wer sich jedoch nicht rechtzeitig entscheidet und sich zum Leihverfahren nicht verbindlich anmeldet und das Entgelt entrichtet, ist verpflichtet, die Lernmittel rechtzeitig selbst zu beschaffen.
Das Entgelt wird vom Schulvorstand festgelegt. Es beträgt mindestens 33% des Ladenpreises und soll 40% nicht übersteigen.
Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern sollen für jedes Kind nur 80% des von der Schule festgelegten Entgelts für die Ausleihe erhoben werden.
Darüber hinaus sollen soziale Verhältnisse berücksichtigt werden. Entsprechende Bescheide bzw. Schulbescheinigungen sind vorzulegen.
Aufsicht:
Ihre Kinder sind in den Pausen und an der Bushaltestelle beaufsichtigt. Natürlich kann die Aufsichtsperson nicht überall zugleich sein, darum gilt: Die Kinder sollen sich „beaufsichtigt fühlen“. Streitfälle werden in der Regel von der Aufsicht führenden Person geschlichtet.
Beschwerden:
Bitte wenden Sie sich im Beschwerdefall grundsätzlich zuerst an die betroffene Lehrkraft, um auf diesem Weg eine Lösung zu finden. Auch die Elternvertreter der Klasse sind geeignete Ansprechpartner, kritische Meinungen entgegenzunehmen und an die Lehrkraft weiterzuleiten.
Können Unstimmigkeiten nicht ausgeräumt werden, wird die Schulleitung hinzugezogen.
Betreuung:
Für Kinder der 1. und 2. Klassen wird eine Randstundenbetreuung angeboten. Sie findet von Montag bis Freitag von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr (5. Stunde) statt.
Die Anmeldung für die Betreuung erfolgt für ein Halbjahr. In den Betreuungsstunden werden Spiel- und Bastelangebote gemacht. Hausaufgaben werden nicht angefertigt.
Für die Teilnahme am Betreuungsangebot wird ein halbjährlicher Betrag zur Anschaffung von Verbrauchsmaterialien erhoben. Dieser beträgt bei bis zu zwei Betreuungstagen 2,50€, bei mehr Betreuungstagen 5,00€.
Beurlaubung:
Wenn ein Kind für einen Tag beurlaubt werden soll, dann beantragen Sie dies bitte rechtzeitig schriftlich bei der jeweiligen Klassenlehrkraft. Gründe können sein: Arztbesuche, Trauerfeiern, besondere Familienfeiern usw. Anträge auf Beurlaubungen für mehr als einen Tag richten Sie bitte an die Schulleitung.
Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen aus wichtigen Gründen möglich.
Bücherei:
Unsere Schule hat eine schöne Schulbücherei, die den Namen „Buch-City“ trägt. Wir freuen uns sehr, wenn uns Eltern (oder auch Großeltern…) mit Buchspenden o.ä. bei der Arbeit unterstützen!
Buskinder:
Es gibt morgens eine Busanfahrt zur ersten Stunde. Rückfahrten erfolgen nach der vierten, fünften und sechsten Stunde.
Die genauen An- und Abfahrtszeiten entnehmen Sie bitte den Fahrplänen! Für die Sünte–Marien-Schule zuständig ist das Busunternehmen Richters.
Es ist unsere Verpflichtung in der Schule, aber auch Ihre Aufgabe als Erziehungsberechtigte, den Kindern zu erklären, wie sie sich im Bus und an der Bushaltestelle zu verhalten haben.
Computer:
An unserer Schule sollen die Kinder schon früh an den Umgang mit dem Computer herangeführt werden. In unserem Computerraum können wir mit den Kindern an internetfähigen Rechnern arbeiten. Dieser ist seit dem Schuljahr 2017/18 mit neuen Rechnern ausgestattet. Außerdem sind zur Zeit alle Klassen mit ActivBoards ausgestattet (siehe ActivBoards).
Einschulung:
In Niedersachsen werden die Kinder immer am ersten Samstag nach dem Ende der Sommerferien eingeschult. An diesem Tag nehmen die neuen Schulkinder mit ihren Eltern um 9.00 Uhr an einer kleinen Einschulungsfeier an unserer Schule teil. Diese Feier wird gestaltet von SchülerInnen der vierten Klassen, ehe die Kinder im Anschluss daran ihre „erste Schulstunde“ haben. Währenddessen bietet der Förderverein ein kleines Steh-Café an. Der Einschulungstag endet gegen 11.00 Uhr.
Elternsprechtage:
Im November und (in der Regel) im März eines jeden Schuljahres lädt die Schule zu Elternsprechtagen ein. Hier haben Sie die Gelegenheit, mit den einzelnen Lehrkräften ihres Kindes zu sprechen. An einem Tag sind alle Lehrkräfte im Haus zu einer bestimmten Uhrzeit anzutreffen. Darüber hinaus treffen die Klassenlehrkräfte gelegentlich gesonderte Terminvereinbarungen mit den Eltern.
Die genauen Termine und Informationen für die Elternsprechtage erhalten Sie rechtzeitig.
Elternvertreter:
Alle 2 Jahre wählen die Erziehungsberechtigten einer Klasse eine/n Vorsitzenden sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat (§§ 90, 91 des Niedersächsischen Schulgesetzes).
Außerdem benennt jede Klassenelternschaft 3 Vertreter/ Vertreterinnen für die Klassenkonferenz (Zeugniskonferenz). Elternvertreter können außerdem Mitglieder der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes sein.
Entschuldigung:
Ist Ihr Kind krank oder kann aus einem anderen Grund nicht zur Schule kommen, haben die Eltern die Pflicht, das Fehlen zu entschuldigen bzw. das Fehlen zu melden.
Dies können Sie telefonisch im Sekretariat oder per Mail bei der Schule melden. Bitte schicken Sie Ihre diesbezüglichen Mails an: krankmeldung@gswietmarschen.de. Ab dem dritten Tag der Erkrankung ist jedoch weiterhin eine herkömmliche schriftliche Entschuldigung nötig. Hierfür finden Sie vorbereitete Seiten in unserem Schulplaner, den die Schüler / innen zum Schulstart bekommen werden.
Sollte Ihr Kind nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, richten Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung an den jeweiligen Fachlehrer.
Erlasse:
Wenn Sie sich selbst ein Bild über die gesetzlichen Bestimmungen machen möchten, finden Sie viele Informationen z. B. auf der Homepage des Kultusministeriums (www.mk.niedersachsen.de), auf dem Niedersächsischen Bildungsserver (www.nibis.de) oder unter www.schure.de (Schule und Recht in Niedersachsen).
Ferienzeiten:
Über die aktuellen Ferienzeiten werden Sie rechtzeitig informiert.
Förderverein:
Der Förderverein der Sünte-Marien-Schule unterstützt die Schule in vielfältiger Weise (Veranstaltungen, Anschaffungen…) und ist eine sehr wichtige Säule des Schullebens.
Sie können durch eine Mitgliedschaft die Arbeit des Fördervereins unterstützen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer des Fördervereins oder unserer Homepage (www.gs-wietmarschen.de).
Fundsachen:
Fundsachen werden über einen begrenzten Zeitraum gesammelt. Sie liegen bzw. hängen im Eingangsbereich des Eingangs an der Garderobe. Es ist erstaunlich, wie viele Sachen jedes Jahr in der Schule liegen bleiben. Daher ist es hilfreich, wenn Sie das Eigentum Ihres Kindes namentlich kennzeichnen.
Werden die Fundsachen nicht abgeholt, werden sie nach ca. einem Jahr gespendet.
Fotograf:
Einmal im Schuljahr besucht uns der Schulfotograf. Alle Schülerinnen und Schüler werden sowohl im Einzelportrait als auch in der Klassengemeinschaft fotografiert. Anschließend haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob und welche Fotos Sie davon käuflich erwerben möchten.
Gesamtkonferenz:
In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Mitglieder der Gesamtkonferenz an unserer Schule sind alle Lehrkräfte, die pädagogischen Mitarbeiterinnen sowie in unserer Schule 6 gewählte Vertreter/ Vertreterinnen aus der Schulelternschaft. Die Gesamtkonferenz entscheidet über das Schulprogramm, die Schulordnung, die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse, Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung/ Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. Die Gesamtkonferenz findet mindestens einmal im Halbjahr statt.
( § 34 des Niedersächsischen Schulgesetzes )
Gesundes Frühstück:
Nach der 2. Schulstunde wird gemeinsam im Klassenraum gefrühstückt. Achten Sie bitte darauf, dass das Frühstück Ihres Kindes möglichst vollwertig (Vollkornbrot, Obst, rohes Gemüse) ist. Vermeiden Sie es, Ihrem Kind gesüßte „Pausensnacks“ und dergleichen mitzugeben.
Denken Sie vor Schulbeginn daran, dass zu einem guten Schulstart ein kleines Frühstück zu Hause gehört!
Gottesdienste:
Unsere Zusammenarbeit mit der Kirche ist sehr eng. Neben dem regelmäßigen Treffen aller Religionslehrer (katholisch und evangelisch) mit den Kirchenvertreter/innen, finden im Laufe des Schuljahres verschiedene Wortgottesdienste statt.
Hausaufgaben
Hausaufgaben haben den Sinn, den Unterrichtsstoff vom Vormittag zu festigen oder zu ergänzen. Die Hausaufgaben sollen in der Grundschule nicht länger als 30 Minuten dauern und selbstständig bewältigt werden. An Freitagen bzw. über Feiertage werden keine Hausaufgaben erteilt.
Hausmeister:
Einer der wichtigsten Menschen an unserer Schule ist unser Hausmeister Herr Kathorst. Er ist Helfer und Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler und das gesamte Kollegium.
Hofdienst:
Damit unser Schulhof und -gelände sauber bleibt, gibt es an der Sünte-Marien-Schule einen Hofdienst. Dieser wechselt wöchentlich von Klasse zu Klasse.
Homepage:
Unsere Homepage finden Sie unter www.gs-wietmarschen.de.
iPads:
Im Schuljahr 2021/22 konnten wir mit Hilfe des Digitalpaktes für Schulen eine Reihe von iPads anschaffen. Diese werden regelmäßig im Unterricht verwendet. Wir hoffen, dass wir in Zukunft noch mehrere anschaffen können, damit wir den Schülerinnen und Schülern ein modernes und interaktives Lernerlebnis bieten können.
Kopfläuse:
Kopfläuse kann jeder bekommen!
Sie werden von Menschen oder Gebrauchsgegenständen übertragen. Wenn Läuse festgestellt werden, sollen sich alle Kontaktpersonen einer Kontrolle unterziehen. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen; Kindergärten) dürfen von infizierten Personen nicht betreten werden. Geeignete Mittel gegen den Läusebefall erhalten Sie rezeptfrei in Apotheken (siehe Gebrauchsanweisung; Wiederholungsbehandlung).
Nach Behandlung mit einem zugelassenen Arzneimittel oder Medizinprodukt gegen Kopflausbefall, möglichst kombiniert mit nassem Auskämmen, steht einem Besuch der Schule schon am nächsten Tag nichts mehr im Wege. Wichtig ist aber, dass die Behandlung in den darauf folgenden Tagen richtig fortgeführt wird.
Kopiergeld:
Am Anfang jedes Schuljahres muss das Kopiergeld für das kommende Schuljahr entrichtet werden. Nähere Infos dazu erhalten Sie rechtzeitig.
Medikamentengabe:
Lehrkräfte dürfen grundsätzlich keine Medikamente an Kinder verabreichen. In Einzelfällen sprechen Sie uns gerne an.
Noten:
Noten erhalten die Schülerinnen und Schüler ab der dritten Klasse.
Notenskala: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6)
Offene Ganztagsschule:
Die Sünte-Marien-Schule bietet im Anschluss an den Vormittagsunterricht bis 15.00 Uhr verlässlich Betreuungs- und Bildungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die von ihren Erziehungsberechtigten hierfür angemeldet werden. Die Teilnahme am Ganztagsangebot ist kostenfrei. Es fallen dafür im Regelfall lediglich Kosten für das Mittagessen (3€ pro Mahlzeit) in der Schule an. Wir bieten Ihren Kindern überwiegend selbst zubereitetes Essen, das teilweise mit Produkten der Firma „Apetito“ ergänzt wird.
Das zusätzliche Betreuungsangebot wird regelmäßig für vier Tage von Montag bis Donnerstag angeboten. Die Angebote umfassen grundsätzlich eine Mittagsverpflegung (s.o.), eine Hausaufgabenbetreuung sowie verschiedenartige Freizeitangebote.
Die offene Ganztagsschule stellt ein freiwilliges schulisches Angebot dar. Wenn Sie sich für Ihr Kind aber für die offene Ganztagsschule entscheiden, besteht im Umfang der Anmeldung für ein Halbjahr Anwesenheits- und Teilnahmepflicht!
Pausen:
Nach der 2. und der 4. Unterrichtsstunde haben die Kinder jeweils eine 30- bzw. 15-minütige Spielpause auf dem Schulhof.
Darüber hinaus kann jede unterrichtende Lehrkraft den Kindern eine Pause einräumen (z.B. zwischen den Stunden), wenn das Bedürfnis nach Bewegung und Erholung zu erkennen ist.
Unsere beiden Schulhöfe bieten Platz zum Toben, Spielgeräte zum Klettern sowie Tischtennisplatten, Balltrichter usw.
Zusätzlich haben wir ein Spielhäuschen und Spielekisten in den Klassen, woraus sich die Kinder kleine Spielgeräte (Seile, Bälle, Stelzen etc.) ausleihen können.
Bei starkem Regenwetter halten sich die Kinder während der Pausenzeiten unter Aufsicht in den Klassenräumen auf (Regenpause).
Schülerlotsen:
Jeden Tag müssen viele Kinder der Sünte-Marien-Schule die Lingener Straße überqueren- eine viel befahrene Straße, die trotz Fußgängerampel Gefahren birgt. Elternlotsen sind dabei die Schutzengel unserer Kinder.
Wir benötigen dringend Verstärkung!
Wer Interesse an dieser verantwortungsvollen und ehrenamtlichen Aufgabe hat, möge sich bitte mit Frau Hütten (Tel.: 05925 – 949065) oder Frau Kochendörfer in Verbindung setzen.
Schulordnung:
Unsere Schulordnung regelt das tägliche Miteinander und wird den Kindern in der ersten Klasse in Form eines kleinen Heftes ausgehändigt. Sie sollte von den Kindern und auch von den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis genommen und unterschrieben werden.
Die Schulordnung kann auf unserer Homepage (www.gs-wietmarschen.de) eingesehen werden.
Schulplaner:
Seit dem Schuljahr 2021/22 benutzen wir verpflichtend einen Schulplaner. In diesem notieren die Schülerinnen und Schüler neben den Hausaufgaben auch wichtige Mitteilungen. Darüber hinaus finden sich wichtige Informationen gebündelt im Schulplaner. Das Geld dafür wird am Anfang des Schuljahres gesammelt.
Finanziell unterstützt wird der Planer von unserem Förderverein. VIELEN DANK!
Schulvorstand:
Der Schulvorstand unserer Schule wird für zwei Jahre gewählt und besteht aus vier dafür vom Schulelternrat gewählten Erziehungsberechtigten sowie drei von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräften. Die Schulleitung gehört dem Schulvorstand ebenfalls an. Sie führt den Vorsitz.
Wichtigstes Ziel ist die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an unserer Schule.
Sekretariat:
Im Sekretariat kümmert sich Frau Junk um die schriftlichen Verwaltungsangelegenheiten der Schule (Krankmeldungen, Anmeldungen, Akten…).
Sie ist zu folgenden Öffnungszeiten zu erreichen:
Montag – Donnerstag 7.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Freitag 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr
Verkehrssicherheit:
Verkehrserziehung ist ein übergreifender Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Ihr Kind sicher am Straßenverkehr teilnimmt.
Bereits in der 1. Klasse wird der sichere Weg zur Schule thematisiert. Wiederkehrende Tage der Verkehrssicherheit, gestaltet durch Fahrlehrer, Polizisten etc., mobilisieren die Kinder zu allgemeinen oder bestimmten Themen zur Verkehrssicherheit wie dem verkehrssicheren Fahrrad, dem „toten Winkel“ oder „sicheres Fahren mit dem Fahrrad“. Zusätzlich nehmen die SchülerInnen der vierten Klassen an der „Radfahrprüfung“ teil. Im Herbst finden Fahrradkontrollen durch die Polizei statt.
Versicherung:
Ihr Kind ist mit der Einschulung unfallversichert (für Unfälle im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und während schulischer Pflichtveranstaltungen à Gemeinde- und Unfallverband Hannover). Nur der direkte Schulweg ist versichert. Nicht versichert sind Umwege (auf dem Schulweg) und privater Aufenthalt auf dem Schulgelände. Für Eltern besteht eine Unfallmeldepflicht!
Wenn Ihr Kind sich beispielsweise auf dem Schulweg verletzt hat oder sich am Vormittag eine Verletzung zugezogen hat, die erst am Nachmittag einen Arztbesuch erforderlich macht, muss dieser Vorgang der Schule (im Sekretariat) umgehend gemeldet werden.
Wasserspender:
Seit dem Schuljahr 2023/24 können wir in unserer neuen Pausenhalle einen Wasserspender nutzen, womit sich die Schülerinnen und Schüler eigenständig eigene Flaschen mit Wasser befüllen können.
Weiterführende Schulen:
Schulzentrum Lohne
Hauptstr. 63
49835 Wietmarschen
Tel.: 05908 / 9340-0
Gymnasium Georgianum Lingen
Kardinal-von-Galen-Straße 7-9
49809 Lingen
Tel.: 0591 / 8078760
Franziskus Gymnasium
In den Strubben 11
49809 Lingen (Ems)
Tel: 0591 / 4091
Gymnasium Nordhorn
Stadtring 29
48527 Nordhorn
Tel.: 05921 / 9627-00
Evangelisches Gymnasium Nordhorn
Bernhard-Niehues-Str. 49
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 / 7 12 31 55
Witterungsbedingter Unterrichtsausfall:
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, trifft der Landkreis Grafschaft Bentheim in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und auch über einen SMS-Service bekannt gegeben (nähere Infos unter www.grafschaft-bentheim.de).
Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie als Erziehungsberechtigte, wenn Sie eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, Ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.
Zahnärztliche Untersuchungen:
Zahnärztliche Untersuchungen finden jährlich durch das Gesundheitsamt an unserer Schule statt. Hält der Zahnarzt/ die Zahnärztin eine Behandlung für notwendig, so wird Ihnen dieses mitgeteilt.